Kassen und Kosten
Kassen und Kosten der Arthrosebehandlung
Wer zahlt was
Wir sind für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Für komplexe Eingriffe bestehen zusätzliche Verträge.
Gesetzlich versichert
Sprechstunde, Bildgebung, Operation und Nachbehandlung werden über die Krankenkasse abgerechnet. Die Überweisung erleichtert die Terminvergabe.
Privat versichert und Beihilfe
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung.
Berufsgenossenschaft
Bei Arbeits- und Wegeunfällen erfolgt die Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft.
Verträge für komplexe Eingriffe
Für aufwendige Verfahren wie die Knorpeltransplantation bestehen gesonderte Verträge mit Krankenkassen. Für Sie heißt das zweierlei. Die Kosten sind vor der Operation geklärt. Und der Ablauf steht fest.
| Leistung | Gesetzliche Kasse | Hinweis |
|---|---|---|
| Sprechstunde und Bildgebung | Regelleistung | Überweisung hilfreich |
| Knorpeltransplantation | Vertrag vorhanden | Kostenzusage vor dem Eingriff |
| Korrektur der Beinachse | Regelleistung | Antrag je nach Kasse |
| Kunstgelenk und Teilprothese | Regelleistung | Planung über Ganzbeinaufnahme |
| Hyaluronsäure | Selbstzahlerleistung | Kostenplan vor Behandlung |
| Plättchenreiches Plasma | Selbstzahlerleistung | Kostenplan vor Behandlung |
| Trainingstherapie im ASC | Teils Verordnung, teils Selbstzahler | Abhängig vom Programm |

